
Auf einen Blick
Als privat- und kassenärztlich zugelassene Praxis behandeln wir sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.
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Bitte denken Sie an Ihre gültige Krankenversicherungskarte und halten Sie für den ersten Termin darüber hinaus die folgenden Dokumente bereit:
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Die Ihnen vorliegenden Arztbefunde, Krankenhaus-, und Reha-Berichte (zum Einscannen)
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Einen aktuellen Medikamentenplan (inkl. aller Medikamente, auch Schmerzmittel, Insulin, Pille, Homöopathika oder Nahrungsergänzungsmittel)
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Wenn möglich, eine Auskunft über das letzte EKG und die letzte Laboruntersuchung
Arbeitsunfähigkeit
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Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuführen (§ 2, Abs. 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses).
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Die Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit ist unerheblich (§ 2 Abs. 3 der AU-Richtlinie). Liegen ärztlicherseits Hinweise auf arbeitsplatzbezogene Schwierigkeiten für die Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses der oder des Versicherten vor, sind diese der Krankenkasse mitzuteilen.
Kostenerstattung
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Der privat Versicherte erhält eine Rechnung, begleicht sie und reicht sie bei seiner Krankenkasse ein, um den Gesamt- oder einen Teilbetrag zurückzubekommen. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Darüber hinaus haben Selbstzahler in unserer Praxis die Möglichkeit, Kosten auf eigene Rechnung zu begleichen.
Wiederholungsrezepte
Wiederholungsrezepte erhalten Sie von Montag bis Donnerstag während der Öffnungszeiten.